Kanuverleih Marvin Freitag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Buchung
Buchungen können telefonisch, per E-Mail oder über unsere Webseite durchgeführt werden. Eine verbindliche Buchung kommt erst dann zustande, wenn diese schriftlich ausdrücklich bestätigt wurde. Eine Vorauszahlung ist nur in Ausnahmefällen nötig.  Die Anzahlung beträgt dann die Hälfte des Mietpreises. Die Vermietung der Boote erfolgt nur an Personen über 18 Jahren oder an über 16-jährige mit einer Einverständniserklärung der Eltern.

§2 Mietvertrag
Bei der Übergabe oder Abholung der Boote müssen Mieter und Vermieter einen Mietvertrag unterschreiben, in dem alle vermieteten Gegenstände aufgelistet sind. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages, bestätigt der Mieter unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und übernimmt jegliche Haftung für die Mietsache sowie deren Dinge, die sich aus Benutzung, Transport und einer eventuellen Weitergabe an Dritte ergeben. Bei Übergabe der Boote muss ein Identitätsnachweis mit einem Personalausweis erfolgen. Eine Kaution wird nur in Ausnahmefällen erhoben. Vor Antritt der Fahrt ist die Mietsumme sowie eine ggf. anfallende Kaution vor Ort in bar passend zu entrichten. Geleistete Anzahlungen werden bei der Übergabe der Boote in Abzug gebracht. Der Mietvertrag entspricht allen gesetzlichen Anforderungen für Rechnungen. Daher ist der Mietvertrag, gleichzeitig die Rechnung.

§3 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Kanus an der vereinbarten Einstiegstelle und endet mit der Rückgabe an der Ausstiegsstelle. Der Mietzeitraum von einen Tag bezieht sich auf einen vorher vereinbarten Zeitraum i.d.R. zwischen 08:00 und 19:00 Uhr. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Wenn Boote und Zubehör vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben werden, besteht kein Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung des Mietpreises.


§4 Rücktritt
Bei Rücktritt vom Mietvertrag können Stornokosten entstehen. Können die Boote nicht zu dem gebuchten Termin erneut verliehen werden, sind innerhalb festgelegter Fristen vom Mieter folgende Kosten anteilig vom Mietpreis zu übernehmen:

Stornierung mindestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin 25%
Stornierung mindestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin 50% 
Stornierung bis zu drei Tage vor dem vereinbarten Termin 75%
Stornierungen am Tag des vereinbarten Termins 100%

Darüber hinaus gilt folgende Regelung: Eine Umbuchung der reservierten Kanus zum gleichen Tarif ist generell möglich. Allerdings muss die Umbuchung spätestens 14 Tage vor dem ursprünglichen Termin erfolgen. Der Vermieter der Boote kann aufgrund gefährlicher Wettervorhersagen (Gewitter, Starkregen, Sturm, etc.) die Buchung zu jeder Zeit stornieren. Dieses Recht wird auch an den Mieter übertragen. Anderweitige individuelle Absprachen müssen schriftlich zwischen dem Vermieter und Mieter vereinbart werden.

§5 Rückgabe
Die Mietgegenstände sind grob gereinigt zurückzugeben. Das Material für die Reinigung wird vom Vermieter zur Verfügung gestellt. Für nicht gereinigte Boote wird eine Aufwandspauschale von 15,- Euro pro Boot erhoben. Die Entsorgung entstandener Abfälle obliegt dem Mieter. Aufgetretene Mängel oder Beschädigungen am Material sind unmittelbar bei der Rückgabe unaufgefordert anzuzeigen.


§6 Mitwirkungspflicht
Jede/r Touren-Teilnehmer/in, der in Ihrem Namen an der Kanutour/Kajaktour teilnimmt, ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Leistungsstörung beizutragen. Der Mieter verpflichtet sich, die einzelnen Insassen vor Antritt der Fahrt über die wichtigsten Schifffahrtsregeln und Rechtsvorschriften zu unterrichten. Der Mieter ist verpflichtet, geltende Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Alle Wehre und Fischtreppen sind zu umtragen. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Natur, Tiere und andere Menschen. Der Mieter und jeder dazugehörigen Tourenteilnehmer verpflichten sich, auf übermäßigen Alkoholgenuss während der Paddeltour zu verzichten und die 0,5 Promille Regel, die auf Bundeswasserstraßen gilt, unbedingt einzuhalten. Personen, die bereits vor Fahrtantritt stark unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss stehen, schließen wir von Touren mit unserem Material aus. Das Tragen von Schwimmwesten für Erwachsene und Kinder ist Pflicht. In Einzelfällen kann auf das Tragen von Schwimmwesten bei Erwachsenen verzichtet werden. Individuelle Absprachen können vor Fahrtantritt mit dem Vermieter mündlich oder schriftlich geschlossen werden.

§7 Haftung
Die Benutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter schließt ausdrücklich jede Haftung für Schäden durch unsachgemäße Handhabung aus. Bei Verlust oder Beschädigung, sowie Schäden gegenüber Dritten haftet der Mieter in vollem Umfang. Das Be- und Entladen gehört zu den Pflichten des Mieters. Für Schäden, die durch das Be-und Entladen entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang. Wir weisen darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass die Sachen nicht gegen Verlust oder Beschädigung versichert sind und dass eine Haftpflichtversicherung im Regelfall nicht für geliehene Gegenstände aufkommt. Der Wiederbeschaffungswert ist der Neupreis. Der Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung der AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) alle Gegenstände in einwandfreien Zustand übernommen zu haben. Die überlassenen Gegenstände müssen zum vorher vereinbarten Termin in einem einwandfreien Zustand zurückgegeben werden.

Für den Verlust der Mietgegenstände werden folgende Summen berechnet:
Paddel: 60,- Euro pro Stück
Schwimmwesten: 35,- Euro pro Stück

Beschädigte/s Boote/Material oder andere verloren gegangene Gegenstände werden nach Reparaturaufwand oder Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet für keine Schäden, die aufgrund eines normalen Gebrauches/Verschleißes entstanden sind.

§8 Haftungsausschluss
Wir haften nicht für Verspätungen, die wir nicht zu verantworten haben (Stau, Straßensperrungen, Unfall, etc.). Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Den Anweisungen unseres Personals und des jeweiligen Bootsführers ist Folge zu leisten. Wir haften nicht in Fällen höherer Gewalt, d.h. in Situationen, die aus einer Wetterlage entstehen können, umgestürzte Bäume, Sperrungen des Flusses durch eine Behörde, etc..


§9 Anerkennung der Geschäftsbedingungen
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages und der Übernahme unseres Materials erkennen Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an.  

§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt.

Stand: 01.02.2023

 

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